AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab und garantiert bestmögliche Arbeit im Rahmen der Wünsche des Auftraggebers und der Gegebenheiten des Zielmarktes. Eine Gewährleistung für das Erreichen bestimmter, vom Kunden als Ziel gesetzter Vorgabe kann jedoch nicht übernommen werden, insofern hier schriftlich nichts anders vereinbart wurde.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangter Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

3. Der Auftrag wird als Auftragsdatenverarbeitung durchgeführt. Das hat zur Folge, dass
  • die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer ausschliesslich nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden.
  • die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Zuverlässigkeit, Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.)
  • der Auftragnehmer ist für die Datensicherung in der Phase der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich.

4. Unsere Mitarbeiter dürfen bis 6 Monate nach Beendigung des Auftrages von unserem Auftraggeber nicht als Arbeitnehmer, auch nicht aushilfsweise, angestellt bzw. als freie Mitarbeiter direkt oder indirekt beauftragt werden. Bei Verletzung dieser Bestimmung sind wir berechtigt, eine Konventionalstrafe von € 10.000,00 für den Einzelfall zu fordern.

5. Die Kosten des Auftrages sind 8 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Die Rechnungsstellung erfolgt, falls nicht anders vereinbart:
  • für die Vorlaufkosten (gemäss Definition im Angebot) bei Auftragserteilung
  • für die Durchführungsarbeiten durch wöchentliche/monatliche Abschlagsrechnungen der in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen (Zwischenabrechnungen sind hierbei jederzeit möglich)
  • Fremdkosten und Reisekosten können sofort nach Anfall berechnet werden. Eine Endabrechnung erfolgt nach Abschluss des Projektes.

7. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber berechtigt, bankübliche Zinsen ab dem 15.Tag nach Rechnungsstellung zu berechnen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit: Im Falle einer Auftragserteilung wird der Auftrag im Sinne des §37 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), d.h. als Auftragsdatenverwaltung durchgeführt. Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangender Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Die Agentur trägt für die Zeit der Zusammenarbeit die Verantwortung für die Datensicherung der gespeicherten Daten. Mit Beendigung der Zusammenarbeit werden alle gespeicherte Daten an den Auftraggeber zurückgegeben.

9. Gerichtsstand ist Bad Vilbel.